26.03.2020

IGS Newsletter 05/2020

 
Gewährung Überbrückungskredite für Unternehmen

Die vom Bundesrat verkündete Massnahmen gelten ab Donnerstag, 26. März 2020

Wie gestern vom Bundesrat verkündet, gilt ab heute:

Der Bund bürgt zu 100% für Kredite bis CHF 500'000. Die Auszahlung erfolgt einfach, rasch und unkompliziert. Überbrückungskredite können höchstens im Betrag von 10% des Jahresumsatzes verlangt werden. Das Unternehmen muss erklären, dass die Umsatzeinbusse auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Der Zinssatz beträgt 0%. Der Kreditantrag steht ab morgen auf der Website www.covid19.easygov.swiss zur Verfügung.

Der Bund bürgt zu 85% für Kredite ab CHF 500'000 bis CHF 20 Millionen. Dies setzt eine umfassendere Bankenprüfung voraus, da diese 15% eines Kreditausfalls selber tragen. Der Zinssatz beträgt aktuell 0.5%.

Für Härtefälle sind noch höhere Beträge möglich, doch müssen diese vom Bund selber genehmigt werden.

Die unterstützten Unternehmen dürfen keine Dividenden ausschütten, Kapitalanlagen zurückzahlen oder mit dem Kredit andere Darlehen finanzieren.

Dieses Unterstützungspaket ist kumulativ zu den beschlossenen Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit und dem COVID-Erwerbsersatz zur Deckung von Lohnkosten.

Weitere Informationen stellt Ihnen das Centre Patronal gerne online zur Verfügung.