30.10.2019

IGS Newsletter 07/2019

 
Überblick über Accessibility Data

Sehr geehrte Mitglieder der IGS

Wir möchten mit Ihnen einige Informationen über das von Accessibility Data geführte Projekt www.rollstuhlparkplatz.ch teilen.

Dieses Projekt ist bekannterweise ein wunderbares Imageprojekt für unseren Beruf. Es wird von den im Bereich der Behinderung tätigen Verbänden, sowie von Behörden oder Partnern sehr geschätzt.

Die Erfassung der Parkplätze funktioniert dank Ihrer Hilfe sehr gut. Vielen Dank! Wir sind sogar Opfer unseres Erfolges geworden, weil mehrere Büros, die nicht an der ersten Datenerfassung teilgenommen haben, jetzt aktiv geworden sind. Die Lücken der ersten Erfassung können gegenwärtig schnell geschlossen werden. Hinzu kommt, dass die meisten Kantone inzwischen die Bundesrichtlinien für die obligatorische Schaffung neuer Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität umgesetzt haben, was die Anzahl der Parkplätze erfreulicherweise auch jedes Jahr erhöht.

Wir hatten diesen Aspekt unterschätzt, sodass jedes Jahr nicht weniger als 400 bis 500 neue Parkplätze hinzukommen. Dies neben der Tatsache, dass die am Anfang des Projekts im Jahr 2012 geschätzten 10'000 Plätze ebenfalls unterschätzt wurden.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) betrachtet unser Projekt als Referenz in der Schweiz und verweist potenzielle Partner für die Nutzung der Informationen auf uns.

Im Moment planen wir die Entschädigungsstrategie für Ihre Datenerfassungstätigkeit. Dazu mussten wir eine Reihe von Regeln festlegen, die mit unserem Budget und den aktuellen Möglichkeiten von Accessibility Data übereinstimmen:

Für die Büros, die nicht an der ersten Erfassung teilgenommen haben, beträgt die Mindestquote, ab welcher die Erfassungen in Rechnung gestellt werden können, 60 erfasste Parkplätze. Diese Zahl basiert auf dem Aufwand, den die an der Ersterfassung beteiligten Büros geleistet haben (durchschnittlich 58,4 Plätze pro Büro).

Die Entschädigung erfolgt auf einer einmaligen Pauschale von CHF 25 .00 (exkl. MWST) pro Parkplatz, unabhängig davon, ob dieser durch Crowdsourcing angekündigt oder durch das Büro spontan erfasst wurde. Diese Strategie beruht auf der Tatsache, dass unsere Politik darauf abzielt, dass die für Baugenehmigungen zuständigen Behörden die die neu geschaffenen Parkplätze bekannt geben. Dies ist in Freiburg, unserem Pilotkanton, bereits der Fall.

Wie Sie bereits wissen (Newsletter), wurden die Regionalverantwortlichen ernannt. Jede Transaktion oder Anfrage von Informationen muss durch sie vorgenommen bzw. freigegeben werden. Es sind dies:


Für die Rechnungsstellung der von Ihnen erfassten Parkplätze wenden Sie sich – nach Möglichkeit noch im 2019 - an Ihren Regionalverantwortlichen. Er wird die Anzahl sowie die Modalitäten zur Rechnungsstellung mit Ihnen klären.

Sie haben auch die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis auf eine Rechnungsstellung zu verzichten. Sollten Sie dies wünschen, so informieren Sie den Unterzeichenden. Sie werden dann als Unterstützer auf der Webseite gelistet.

Rollstuhlparkplatz ist mit Sicherheit ein Projekt, auf das unser Verein und die gesamte Geomatikbranche berechtig stolz sein können. Ich danke nochmals allen, die dies ermöglicht haben und freue mich darauf, dieses großartige Abenteuer fortzusetzen.

 

Maurice Barbieri,
Präsident Accessibility Data