Workshop «Berufsbild der Zukunft»
IGS ist Träger und Initiator des Blocks «Zukunft» und wird dabei von FGS unterstützt. Der Workshop wird am 3. Juni 2020 stattfinden.
Kurzbeschrieb zum Workshop:
IGS möchte die Akteure der Berufsbildung einladen, sich bewusst mit der Thematik Digitalisierung sowie deren Wirkung auf die heutigen und künftigen Tätigkeitsfelder auseinanderzusetzen.
Auf folgende Fragen sollen priorisierte Antworten vorliegen:
- Wo steht die Geomatikerin EFZ/der Geomatiker EFZ morgen?
- Welche neuen Handlungsfelder werden in Zukunft für den Beruf der/des Geomatikerin EFZ/ Geomatikers EFZ aktuell?
- Welche neuen Anwendungsbereiche der Geomatik werden für die Inhaberinnen und Inhaber eines EFZ in Zukunft wichtig? Welchen Einfluss haben diese neuen Bereiche auf die Handlungskompetenzen und damit auf die Ausbildung?
Workshop «Digitalisieren wir den Raum rechts-frei?»
Weiter ist die IGS Initiator des Workshops «Digitalisieren wir den Raum rechts-frei?» mit Dr. Meinrad Huser als Hauptreferenten. Dieser Workshop wird am 4. Juni 2020 stattfinden.
Kurzbeschrieb zum Workshop:
Die Techniken zum Erheben, Erfassen und Nutzen raumbezogener Geo- und Umweltdaten entwickelt sich in Windeseile. Die Entwicklung schreitet kaum gebremst voran ohne grosses Aufsehen und ohne Sorgen – nur der verbesserten Zugänglichkeit der Daten verpflichtet. Entwickler und Fachverantwortliche verlassen rechtlich gesicherte Wege, ohne aus dem Rechtssystem zu fallen. Sie sind nicht Rechtsexperten, zwingen aber das Recht dazu, ihnen nachzueilen.
Geometer setzten bereits Computer ein, als das Recht noch vom Bleistift sprach. Immobilienfirmen stellen das Stockwerkeigentum dreidimensional und allgemeinverständlich dar, obwohl es kein Thema des Gesetzgebers ist. Raumplanungs- und Umweltschutzfachstellen «füttern» den ÖREB-Kataster ohne Papier aber mit Erfolg. Baubeteiligte nutzen BIM mit Überzeugung, auch wenn um die rechtlichen Grundlagen gestritten wird. Die Baubewilligungsbehörden organisieren das Verfahren in digitaler Form und setzen es für die Information der Bevölkerung wie auch für die Entscheidfindung ein.
Mit dieser Entwicklung der technischen Hilfsmittel übernehmen Verwaltungsstellen und Private Führungsfunktionen bei der Digitalisierung des Raums. Sie zwingen Anwenderinnen und Anwender zu kreativer sachgerechten Anwendung des Rechts im Alltag. Gleichzeitig veranlassen sie auch den Gesetzgeber, die notwendigen Rahmenbedingungen und Leitplanken der Digitalisierung gesetzlich festzulegen.