Auf Druck der WEKO hat die KBOB mit Wirkung per 1. Juli 2017 die Publikation von Stundenansätzen für die freihändige Vergabe von Ingenieurdienstleistungen aufgehoben. Weder die KBOB noch die betroffenen Planerverbände sind glücklich über diesen Entscheid. Aus Sicht der Planer gibt es dazu folgende Hauptpunkte, welche besondere Erwähnung verdienen:
Zum einen fallen die bisherigen Maximalansätze weg und den Anbietern ist es freigestellt, durch geschicktes Verkaufen ihrer Arbeit auch höhere Ansätze zur Verrechnung zu bringen. Zum zweiten gilt es, den semiprofessionellen Bauherren nahe zu legen, dass sie die bisherigen Empfehlungen weiterhin als „Richtwerte“ zur Honorierung von Dienstleistungen verwenden, um einen Wildwuchs zu vermeiden.
Und schliesslich soll bei der Ausschreibung von Dienstleistungen darauf hin gearbeitet werden, dass der Preis als Zuschlagskriterium weniger stark gewichtet wird, als die sogenannt weichen Kriterien, und damit dem „vorteilhaftesten“ Angebot der Zuschlag erteilt wird.
Die Konferenz der Planerverbände wird die Mitglieder ihrer Organisationen in dieser Hinsicht unterstützen.