05.11.2020

IGS Newsletter 16/2020

 
Drohnenregulierung – Stand der Arbeiten

Mit dem Newsletter 11/2020 wurde über die Übernahme der europäischen Drohnenregulierung per 1. Januar 2021 informiert.  

Im Interesse, ein «Sensor-Grounding» zu verhindern, haben sich namhafte Verbände zur «Allianz für eine massvolle und vernünftige Drohnenregulierung» zusammengeschlossen.  

Die Allianz hat mit der Firma v2sky ihr Expertenwissen verstärkt und  zwischenzeitlich fanden einige Gespräche mit dem BAZL statt. Zu unserem Bedauern wurden jedoch keine substanziellen Fortschritte erzielt; weder in den Kernanliegen (Factsheet), noch betreffend wirtschaftlich tragbaren und machbaren Lösungen für Bewilligungsanträge. 

Verschiedene Organisationen äussern sich zur Drohnenregulierung. Leider geschieht dies nicht immer mit den erforderlichen, tiefgründigen Abklärungen. Dabei wird unseres Erachtens einerseits ungenügend zwischen den Verordnungen EU 2019/945 (gleichwertiger Zugang der Schweizer Industrie zum EU Markt) und der Verordnung EU 2019/947 (Regelung des Betriebs von Drohnen) differenziert und andererseits wird die aktuelle Diskussion von Partikulärinteressen geprägt.  

Die wirtschaftliche Bedeutung und die klar formulierten Anliegen der professionellen Drohnenoperateurinnen und -operateure bzw. der entsprechenden Dienstleistungsunternehmen werden und/oder wollen nicht anerkannt und diskutiert werden. 

All diese ungünstigen Entwicklungen haben die Allianz bewogen, eine Besprechung beim Direktor des BAZL einzufordern. Über die Ergebnisse dieses Gespräches wird wieder informiert. 

Das Dossier wird von Rico Breu betreut.