04.05.2018

IGS Newsletter 6/2018

 
Allianz für ein fortschrittliches öffentliche Beschaffungswesen

Die IGS engagiert sich

Als Mitglied der Allianz für ein fortschrittliches öffentliche Beschaffungswesen (AföB) setzt sich die IGS ein für eine transparente, sachgerechte Submissionspraxis mit besonderem Fokus auf intellektuelle Dienstleistungen.

Dabei geht es nicht nur, aber auch um eine Differenzierung der unterschiedlichen Beschaffungsarten: ein Planungsvorhaben darf nicht gleich behandelt werden wie eine reine Materialbeschaffung. Es sollen auch Beschaffungen möglich sein, bei welchen der Preis kein Zuschlagskriterium ist.

Durch eine differenzierte Betrachtung bereits zu Beginn einer Beschaffung kann der Problemstellung frühzeitig begegnet werden, mit einer Qualitätsausschreibung wird dafür gesorgt, dass das Know How in der Schweiz erhalten bleiben kann und die Branchen können als Ganzes gestärkt werden.

Stand der parlamentarischen Arbeiten

Die IGS freut sich, über die äusserst positiven Beratungsergebnisse der Kommission Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) betreffend das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen.

Auszug aus der Medienmitteilung vom 31.01.18:

  • Mit 23 zu 0 bei 2 Enthaltungen will die Kommission die Plausibilisierung des Angebots in den Zuschlagskriterien festhalten (Art. 29)
  • Mit 16 zu 6 bei 2 Enthaltungen sollen offensichtliche Tiefpreisangebote überprüft werden müssen (Art. 38)

Auszug aus der Medienmitteilung vom 28.03.18:

  • In Art. 29 Abs. 1 soll neben Preis und Qualität der Leistungen zwingend auch die Berücksichtigung von Plausibilität des Angebotes sowie Verlässlichkeit des Preises verlangt werden
  • Dem Rückkommensantrag zu Artikel 41 wurde einstimmig entsprochen, wonach das „vorteilhafteste Angebot“ den Zuschlag erhalten soll.
    Dabei wird nicht nur das beste Preis-Leistungsverhältnis, sondern sämtliche in Art. 29 Abs. 1 erwähnten Kriterien berücksichtigt.
  • Die Einschränkungen des Öffentlichkeitsprinzips gemäss Antrag des Bundesrates sollen gestrichen werden.

Ein Beispiel einer guten Beschaffung

Die SBB AG hat im August 2017 eine Submission für Rahmenverträge für Vermessungs- und Überwachungsarbeiten über SIMAP durchgeführt. Es wurden 8 Lose ausgeschrieben. Planergemeinschaften wurden ausdrücklich zugelassen.

Als Eignungskriterien wurden eine ausreichende organisatorische und technische Leistungsfähigkeit und ein angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Jahresumsatz im Vermessungsbereich (max. 30%). vorgegeben. Die Zuschlagskriterien waren:

  • Genügend Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson 70%
  • Preis 30%  

Am 30.1.2018 wurden die Zuschläge publiziert: Es sind 83 Angebote für 8 Lose eingegangen. Die Zuschläge erfolgten ausschliesslich an 9 schweizerische Vermessungsfirmen, die einzeln oder in Planergemeinschaften Angebote eingereicht haben. Die Preisunterschiede liegen in einzelnen Losen zwischen 100% (billigster) und über 200% (teuerster).
Das Pflichtenheft wurde sehr sauber und verständlich formuliert. Für die Fragestellung zu den Unterlagen wurden 2 Wochen, für die Eingabe des Angebotes 6 Wochen zur Verfügung gestellt.  

Es darf festgestellt werden, dass die Qualität unserer Arbeit bei der Beschaffung von Dienstleistungen an Gewicht zunimmt. Ein Kompliment an die SBB – und ein Wunsch an andere Bauherren, diese Ausschreibung als gutes Beispiel genauer anzuschauen!

Engagieren Sie sich auch

Das Geschäft (17.019) soll im Nationalrat in der Sommersession behandelt werden.

Die IGS wird ihre Anliegen weiter aktiv in die Allianz einbringen und das Geschäft im Interesse der Mitglieder aufmerksam weiterverfolgen.

Unterstützen auch Sie die AföB!

 

Bildung

Seminar Berufspflichten vom 18. April 2018

Gestützt auf verschiedene Vorfälle im Umfeld der Geobranche hat die IGS im vergangenen Jahr bei Dr. Meinrad Huser ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das im Kern Aufschluss zu folgenden Fragen geben sollte:

  • Bedeutung der Berufspflichten
  • Unabhängigkeit des Ingenieur-Geometers
  • Auswirkungen auf organisatorische/ administrative Veränderungen in der Unternehmung

Das Seminar „Berufspflichten“ wird am 18. April in Lurzern angeboten, es hat noch Plätze frei.    

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Seminar Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht

Geomatik und Landmanagement befassen sich mit der Sicherung des privaten Grundeigentums. Sie folgen den Regeln des Grundbuch- und Vermessungsrechts und ermöglichen die rechtmässige Führung der Register und Kataster, die private Rechte, aber auch öffentlich-rechtliche Schranken festhalten. Geomatik-Fachleute können verantwortlich für die Registersführung sein oder Informationen zur Aufnahme in öffentlichen Registern liefern. Sie müssen die Verwaltungsabläufe kennen und den Handlungsumfang der Verwaltungsverantwortlichen einschätzen können.   

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Weiterbildung Landmanagement

geosuisse organisiert im Juni eine Weiterbildung im Bereich Landmanagement

Erfahren Sie mehr über die Ziele der Weiterbildung, das Programm und die Kurskosten, hier.

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MD.xx - Fristverlängerung zur Umfrage


Vor einiger Zeit haben wir Ihnen einen Link zu einer Umfrage über die amtliche Vermessung (AV) und das neue Datenmodell DM.xx zugeschickt. Die Umfrage ist auf relativ grosses Interesse gestossen, insbesondere bei den Verwaltungen. Nun möchten wir aber eine grössere Teilnahme aus dem Privatsektor erreichen. Aus diesem Grund erlauben wir uns, Ihnen den Link zu unserer Umfrage erneut zuzusenden. Falls Sie dies noch nicht getan haben, möchten wir Sie bitten, den Fragebogen zunächst persönlich auszufüllen und danach den Link an andere Personen in Ihrem beruflichen Umfeld weiterzuleiten, einschliesslich Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf dem Gebiet der amtlichen Vermessung Verantwortung tragen, oder an Ihren privaten Bekanntenkreis.

Die amtliche Vermessung und sein neues Datenmodell sind sehr wichtige Themen für unseren Beruf. Ihre Teilnahme an der Umfrage ist ausschlaggebend.  

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Fragebogen bis zum 20. April beantworten könnten.

L. Huguenin und M. Barbieri