Als Mitglied der Allianz für ein fortschrittliches öffentliche Beschaffungswesen (AföB) setzt sich die IGS ein für eine transparente, sachgerechte Submissionspraxis mit besonderem Fokus auf intellektuelle Dienstleistungen.
Dabei geht es nicht nur, aber auch um eine Differenzierung der unterschiedlichen Beschaffungsarten: ein Planungsvorhaben darf nicht gleich behandelt werden wie eine reine Materialbeschaffung. Es sollen auch Beschaffungen möglich sein, bei welchen der Preis kein Zuschlagskriterium ist.
Durch eine differenzierte Betrachtung bereits zu Beginn einer Beschaffung kann der Problemstellung frühzeitig begegnet werden, mit einer Qualitätsausschreibung wird dafür gesorgt, dass das Know How in der Schweiz erhalten bleiben kann und die Branchen können als Ganzes gestärkt werden.
Stand der parlamentarischen Arbeiten
Die IGS freut sich, über die äusserst positiven Beratungsergebnisse der Kommission Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) betreffend das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen.
Auszug aus der Medienmitteilung vom 31.01.18:
- Mit 23 zu 0 bei 2 Enthaltungen will die Kommission die Plausibilisierung des Angebots in den Zuschlagskriterien festhalten (Art. 29)
- Mit 16 zu 6 bei 2 Enthaltungen sollen offensichtliche Tiefpreisangebote überprüft werden müssen (Art. 38)
Auszug aus der Medienmitteilung vom 28.03.18:
- In Art. 29 Abs. 1 soll neben Preis und Qualität der Leistungen zwingend auch die Berücksichtigung von Plausibilität des Angebotes sowie Verlässlichkeit des Preises verlangt werden
- Dem Rückkommensantrag zu Artikel 41 wurde einstimmig entsprochen, wonach das „vorteilhafteste Angebot“ den Zuschlag erhalten soll.
Dabei wird nicht nur das beste Preis-Leistungsverhältnis, sondern sämtliche in Art. 29 Abs. 1 erwähnten Kriterien berücksichtigt. - Die Einschränkungen des Öffentlichkeitsprinzips gemäss Antrag des Bundesrates sollen gestrichen werden.