14.08.2018

IGS Newsletter 9/2018

 
Weiterbildungen

Feierabendgespäch zum Thema „Digitales Netzwerken“

Das Feierabendgespräch mit der herausfordernden Bezeichnung „LinkedIn: So ein Unsinn! Das brauchen nur Leute mit Zeit“ oder mit der zahmen Zweitbezeichnung „Wie Unternehmerinnen und Unternehmer LinkedIn sinnvoll nutzen“ mit den Durchführungsdaten (-orten) 18. September (Radisson Blue Luzern) und 21. November (Au Premier Zürich) ist vorbereitet.

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Registrierung

Bis heute erfolgte die Anmeldung für ein Seminar oder einen Lehrgang via ein Formular auf der igs-ch.ch Website. Neu erfolgen die Anmeldungen über das Ihnen von Jubiläum „100 Jahre IGS“ oder GEOSummit 2008 bekannte Registrierungsportal.

Am Ende der Registrierung haben Sie die Möglichkeit, ein Benutzerkonto einzurichten. Wir empfehlen Ihnen dies, Sie ersparen sich damit bei der Anmeldung zum nächsten Kurs das wiederholte Eingeben der Personalangaben. Haben Sie ein Benutzerkonto angelegt, so können Sie allfällige Anpassungen selbständig über „Mein Konto“ anpassen.

Save the date: "Intégrer plutôt que pondérer: une nouvelle compétence des Ingénieurs-Géomètres." (uniquement en Français)

Un séminaire sur le sujet "Intégrer plutôt que pondérer: une nouvelle compétence des Ingénieurs-Géomètres. Des mesures multi-capteurs aux coordonnées." organisé en collaboration avec le laboratorie de topométrie de l'EPFL se tiendra le 31 octobre 2018. Quelques rappels théoriques et de nombreux exemples concrets composeront ce séminaire.

Zertifikatslehrgänge an der Fachhochschule Nordwestschweiz

Prof. Dr. Stephan Nebiker, Institutsleiter IGeo, informiert:

  • Im dritten Zertifikatslehrgang CAS 3D GEO mit Start am 25. September 2018 hat es noch mehrere Plätze frei.
    Die sehr positiven Rückmeldungen der ersten beiden Absolvierenden-Jahrgänge des CAS 3D GEO zeigen, dass der praxisorientierte Zertifikatslehrgang die Erwartungen der Teilnehmenden vollumfänglich erfüllt.
    Flyer CAS 3D GEO

  • Am 5. Februar 2019 startet der Zertifikatslehrgang CAS GeoBIM (Geoinformation und BIM) zu den Zukunftsthemen 3D und BIM.
    Flyer CAS GEOBim

Die Lehrgänge sind sowohl für Führungskräfte wie Mitarbeitende interessant.

 

Vorankündigung Umfrage Lernende und Branchenerhebung

IGS-Büros, welche Lernende ausbilden, werden Ende August vom Trägerverein Geomatiker/-in Schweiz eingeladen an einer Umfrage teilzunehmen. Weitere Informationen dazu folgen im nächsten Newsletter.

Im 2014 führte die IGS erstmals eine Branchenerhebung durch.
Die Umfrageergebnisse lagen im Herbst 2014 vor und lieferten zwischenzeitlich viele wertvolle Dienste.
Was hat sich zwischenzeitlich getan?
Das will die IGS mit der zweiten Umfrage in Erfahrung bringen.
Weiter Informationen dazu erfolgen später mit einem Newsletter, welcher sich ausschliesslich diesem Thema widmen wird.

 

Imagepflege

Flyer "Eine Dienstleistung der amtlichen Vermessung"

Mit diesem Flyer wird den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern kurz und einfach erklärt, welche Arbeiten bei einer Nachführung anfallen und wie es grundsätzlich mit der Kostentragung aussieht.

Er eignet sich besonders gut als Beilage zu Rechnungen.

Der Flyer ist in allen drei Amtssprachen auf der Geschäftsstelle bestellbar

Broschüre "Die amtliche Vermessung der Schweiz: eine Basis für Sicherheit und Wohlstand."

Diese Informationsbroschüre stellt den Wert und Nutzen der amtlichen Vermessung mit kurzen Informationen und attraktiv illustriert dar.
Die Broschüre richtet sich primär an interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Die Broschüre ist in allen drei Amtssprachen auf der Geschäftsstelle bestellbar.

Klebe-Etiketten „Amtliche Vermessung der Schweiz macht vieles möglich“

Ein Bogen A4 umfasst 80 Klebe-Etiketten. Die Kleber eignen sich für die Bereicherung von Korrespondenz oder von Kuverts.

Die Klebe-Etiketten sind in allen vier Landessprachen auf der Geschäftsstelle bestellbar.

 

Datenschutz und DSGVO

Anwendungsbereich der DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gilt – nach zweijähriger Übergangsfrist - in den Staaten der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO ist ebenfalls direkt anwendbar in den EWR Staaten, die nicht Mitglied der EU sind (Island, Liechtenstein, Norwegen).

Aufgrund des sog. Marktortprinzips können auch Unternehmen aus Drittstaaten (wie z.B. der Schweiz oder den USA) in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen, nämlich dann, wenn sie

  1. eine Filiale im EU/EWR-Raum haben,
  2. Waren oder Dienstleistungen im EU/EWR-Raum anbieten (gilt auch, wenn es sich um Gratisangebote handelt) oder
  3. das Verhalten von Personen im EU/EWR-Raum beobachten (darunter fallen namentlich Webseiten, die in EU zugänglich sind und Cookies, Analyse- und Trackingtools etc. verwenden).

Personendaten im Sinne der DSGVO sind alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die DSGVO schützt damit im Gegensatz zum geltenden schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) nur Daten von natürlichen Personen. Darunter fallen neben Name, Adresse, Geburtsdatum etc. beispielsweise auch E-Mail oder IP-Adressen, Bankverbindungen, Kundennummern, Autokennzeichen, genetische Daten oder Gesundheitsdaten. Eine abschliessende Aufzählung ist nicht möglich.

Datenschutzrechtliche Grundsätze

Folgende Grundsätze müssen bei der Datenverarbeitung eingehalten werden:

Rechtmässigkeit: Daten dürfen nur rechtmässig erhoben werden. Die Datenverarbeitung bedarf nach DSGVO eines Rechtfertigungsrundes (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt), der in der Einwilligung oder in lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person, der Erfüllung eines Vertrags oder einer öffentlichen Aufgabe sowie in einer gesetzlichen Grundlage bestehen kann. Die Datenbearbeitung nach DSG darf nicht widerrechtlich sein (Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt). Sie muss insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundsätze beachten, darf nicht die Persönlichkeit der betroffenen Person verletzen oder gegen rechtliche Bestimmungen verstossen.

Zweckgebundenheit: Daten dürfen nur für denjenigen Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind.

Treu und Glaube: Die Datenverarbeitung hat nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben zu erfolgen.

Transparenz: Die Datenverarbeitung muss erkennbar und nachvollziehbar sein.

Verhältnismässigkeit: Es dürfen nur diejenigen und nur so viele Daten verarbeitet werden, wie es für den entsprechenden Zweck erforderlich ist. Nicht (mehr) erforderliche Daten sind zu löschen.

Richtigkeit: Die verarbeiteten Daten müssen richtig und aktuell sein.

Sicherheit: Technische und organisatorische Massnahmen müssen die Sicherheit der Daten (inkl. Schutz vor unberechtigtem Zugriff) sicherstellen.

Gilt die DSGVO für unser Unternehmen?

Ob die DSGVO für ein bestimmtes Unternehmen in der Schweiz anwendbar ist und wenn ja für welche Datenverarbeitung kann nur im Einzelfall geklärt werden. Für Unternehmen mit rein schweizerischen Verbindungen kommt die DSGVO nicht zur Anwendung. Zahlreiche Schweizer Unternehmen dürften mit ihren Webseiten in den DSGVO-Anwendungsbereich fallen, da die meisten Webseiten mittels Cookies, Anlayse- und Trackingtools das Verhalten von Personen (auch) im EU-/EWR-Raum beobachten. Diesfalls gilt für die so verarbeiteten Daten die DSGVO.

economiesuisse stellt für die Frage, ob die DSGVO anwendbar ist, einen „Online Check“ zur Verfügung. 

Rechtmässige Datenverarbeitung für Webseiten

Da mit den Besuchern der Webseite regelmässig keine vertraglichen Beziehungen bestehen, müssen diese auf die Verwendung von Cookies, Tracking- und Analysetools hingewiesen werden, und die betroffene Person muss aktiv ihr Einverständnis erklären (Kästchen, in denen bereits Häkchen gesetzt sind, sind nicht zulässig). Die Einwilligung muss nachgewiesen werden können und die betroffene Person kann sie jederzeit widerrufen (z.B. bei Newslettern). Zudem sind die Webseitenbesucher über ihre Rechte zu informieren (Datenschutzerklärung). Webseiten müssen so ausgestaltet sein, dass durch technische Voreinstellungen der grösstmögliche Datenschutz der Besucher gewährleistet ist. Die DSGVO verlangt “Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen” (privacy by design und privacy by default). Im Bereich Webseiten / Newsletter / Social Media besteht mitunter der grösste Handlungsbedarf für die meisten Unternehmen.