Sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf Art. 23 der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen haben sich die Vertretungen von IGS, FGS, GEO+ING und GEOSUISSE am 26. Oktober 2021 zur alljährlichen Sitzung getroffen.
Anwendung Vereinbarung
Das diesjährige Treffen der involvierten Verbandsvertreterinnen und -vertreter verlief in einer konstruktiven Verhandlung. Fragen und Anregungen wurden offen diskutiert.
Übereinstimmend wurde festgehalten, dass die Lesbarkeit der Vereinbarung verbessert werden soll, die Nachführung aktueller erfolgen soll und die Vereinbarung selbst in einem moderneren Format daherkommen soll.
Prüfung Mindestlöhne
2021 hat keine Lohnerhebung der Planerverbände stattgefunden. Weiter hat FGS seit der Bekanntmachung des Lohnrechners Salarium kein Feedback der Mitglieder erhalten. Es liegen somit keine Anhaltspunkte zur aktuellen Lohnsituation vor. Es wurde beschlossen, die Mindestlöhne so zu belassen, wie sie aktuell sind.
Zur Erinnerung sei erwähnt, dass ein Lohnsystem verschiedenen Anforderungen gerecht werden muss. Diese «Gerechtigkeit» können sein: Arbeitsmarkt, Leistung, Arbeitsschwierigkeit. Die in der Vereinbarung festgelegten Mindestlöhne beziehen sich auf die Funktion und widerspiegeln damit die Entschädigung nach der Arbeitsschwierigkeit.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind eingeladen, den Arbeitsmarkt und die Leistung sowie überfachliche Kompetenzen in ihre Lohnbetrachtungen miteinzubeziehen. Ergänzt mit dem Aufzeigen von Perspektiven und der Wertschätzung erbrachter Leistungen tragen sie zur Attraktivität unserer Branche bei.
Freundliche Grüsse
Ingenieur-Geometer Schweiz (IGS)
Marzio Righitto, Präsident
GEOSUISSE
Matthias Widmer, Präsidium
Fachleute Geomatik Schweiz (FGS)
Nicol Maron, Präsidentin
Fachgruppe der Geomatik Ingenieure Schweiz (GEO+ING)
Jérôme Ray, Präsident