Mit der Marktbeobachtung „Gebühren für die Nachführung der amtlichen Vermessung“ hat der Preisüberwacher CadastreSuisse im 2015 aufgefordert, die Entschädigungsrichtlinien der aktuellen Praxis anzugleichen.
Zusammen mit der Honorarkommission von CadastreSuisse hat die IGS-Marktkommission eine entsprechende Revision 2018 erarbeitet, die folgende Eckpunkte enthält:
- Berufsbezeichnungen/ Funktionsumschreibung nach heutigem Recht
- Konsequente Nennung von AV93 anstelle von Vollnumerisch
- Entfernung von nicht mehr gebräuchlichen Positionen (Plannachführung, etc.)
- Ergänzung durch neu hinzugekommene Arbeiten (AVGBS, Vers.Nr., EGID/ EGRID)
- Konsequente Verwendung ungerundeter Positionen
- Ergänzung der Erläuterungen und Aktualisierung der Beispiele
CadastreSuisse und IGS haben den revidierten Entschädigungsrichtlinien zugestimmt, mit Schreiben vom 7. Februar 2019 empfiehlt CadastreSuisse den Kantonen deren Anwendung.