Wie im Newsletter 08/2022 informiert, ist der Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz gegründet worden.
Am 25. November 2022 informierte das Bundesamt für Zivilluftfahrt:
Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung sowie weiterer EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile. Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen genehmigt.
Was leider zu wenig kommuniziert worden ist, ist die Übergangsfrist von 8 Monaten. Die Übergangsphase endet damit am 1. September 2023 (siehe «Aktuelle Informationen» Bundesamt für Zivilluftfahrt).
Der Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz hat seine Arbeit aufgenommen. Er wird darüber informieren, was für einen Betrieb von Drohnen nach der Übergangsfrist zu unternehmen ist.